Artikel 03.18 | 12. März 2018


Extra Entgelte für Kreditkartenzahlungen

sind seit Anfang 2018 im Handel verboten. Auch in Deutschland wird damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Medien feierten die Abschaffung dieser „ärgerlichen Entgelte“ als Erfolg. Schon bisher mussten Online-Shops mindestens eine kostenfreie Möglichkeit anbieten, beim Checkout zu bezahlen.

Ob man diese Neuerung nun als Erfolg sieht hängt sicherlich von der Perspektive ab. Händler zahlen Gebühren an das abwickelnde Unternehmen, wenn ein Kunde die Karte zückt. Er zahlt eine monatliche Grundgebühr. Dazu kommen Gebühren pro Zahlungsvorgang, die allerdings seit 2015 gedeckelt sind. Seit dieser Deckelung steigen die Kreditkartengebühren der Kreditkartenkunden. Händler dürfen seit 2018 z.T. gar keine Kosten für Zahlungsmittel bzw. nur noch die tatsächlichen Kosten z.B. bei AMEX-Zahlung weitergeben. Wie diese berechnet werden, steht nicht im Gesetz. Der Händler muss seine Kalkulation so gestalten, dass die Gebühren für Zahlungsmittel in seinen Preisen enthalten sind.

Durch die Deckelung fehlen den Unternehmen, die die Kreditkarten ausgeben, die Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarten die von den Händlern abgeführt wurden. Auch diese Unternehmen möchten natürlich nicht auf Umsatz verzichten und erhöhen z.B. die Grundgebühren für Händler. Was nun vom Händler nicht mehr bezahlt wird, muss der Kunde nun bezahlen z.B. jährliche Gebühren. Gebühren werden also nicht abgeschafft, sondern verschoben. Möglicherweise überlegt sich nun der ein oder andere Kunde, ob er noch mehrere Kreditkarten braucht. Die gesetzliche Regelung schafft also Gebühren nicht ab, sondern verschiebt sie.

Mit der Gesetzesänderung zur Leiharbeit welches vorschreibt, dass Leiharbeiter nach spätestens 9 Monaten dasselbe Gehalt erhalten, wie die Stammbelegschaft, verhält es sich nicht anders. Es wundert nicht, dass Unternehmen sich nun vor Ablauf dieser neun Monate von Leiharbeitern trennen. Einem produzierenden Betrieb ist plötzlich aufgefallen, dass in seinem polnischen Werk Arbeiter nichts zu tun haben und holt diese temporär nach Deutschland. Glaubt Frau Nahles wirklich, man könnte Beschäftigung vorschreiben? Fakt ist, durch Frau Nahles Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurden viele Freiberufler in die Festanstellung gedrängt – Stellen, die damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Nun werden Leiharbeitnehmer wahrscheinlich in sehr vielen Fällen nur noch für maximal 9 Monate fest angestellt. Weiter so Frau Nahles, Sie schaffen es schon noch, dass ältere Arbeitnehmer entweder bis zur Rente langzeitarbeitslos sind oder für wenig Geld jeweils eine Schwangerschaftsdauer (9 Monate) lang bis zur Rente von Job zu Job weitergegeben werden. Gesetzliche Regelungen sorgen eben genau nicht dafür, dass sich Unternehmen so verhalten, wie es sich der Gesetzgeber wünscht, sondern so, dass sie weiter zumindest wirtschaftlich arbeiten können und Geld verdienen. Diejenigen, welche sich am wenigsten wehren oder wehren können, tragen die Kosten.

Warten wir ab, was die neue große Koalition bringt….

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