Artikel 08.17 | Kolumne 02. August 2017


In allen Medien geht es um den Dieselskandal

kurzzeitig gingen auch Kartellvorwürfe gegen die Autoindustrie durch die Medien. Da Kartellvorwürfe ihrer Natur nach viel schwerer verständlich sind, als die gesundheitsschädlichen Stickoxide und Feinstaub sind die Kartellvorwürfe recht schnell wieder von der Agenda verschwunden. Warten wir ab, wie sich das Thema weiterentwickelt.

Die Sonntags-FAZ vom 30.7. hat die Feinstaubbelastung der letzten 300 Jahre für London dargestellt: von 260 Mikrogramm / cbm im Jahr 1700 stieg sie auf 623 Mikrogramm / cbm, fiel dann wieder auf 201 Mikrogramm / cbm im Jahr 1952, um schließlich im Jahr 2016 16 Mikrogramm / cbm zu erreichen. Stuttgart hatte im Jahr 2016 38 Mikrogramm/ cbm. Wie wurden die Grenzwerte eigentlich ermittelt? Gibt es Studien, ab wann es gefährlich wird?

Wie viel Feinstaub und wie viele Stickoxide sind tatsächlich gesundheitsgefährdend? Die Sonntags-FAZ zitiert den Abschlussbericht eines Untersuchungsausschusses des Bundestags: Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar.

Welchen Betrag mussten Automobilkäufer wegen des Kartells mehr bezahlen? Wie stark wurde die Innovationskraft behindert? Und welche verbotenen Absprachen gab es überhaupt z.B. in Bezug auf Verkaufspreise oder auf Lieferantenpreise? Nicht jede Absprache ist verboten. Absprachen haben die Normierung von Bauteilen und Softwareschnittstellen erst möglich gemacht. DIN und ISO leben von Absprachen.

Für Behörden gibt es zentrale Beschaffungsstellen, in welchen Bedarfe gebündelt werden. Dabei gibt der Staat explizit vor, dass ein behördliches Einkaufskartell vermieden werden soll. Wer kontrolliert eigentlich Behörden – außer dem Bund der Steuerzahler? Bis vor kurzem galt sowohl in den europäischen als auch den nationalen Vergabeverfahren der Vorrang des offenen Verfahrens. Jeder konnte sich auf öffentliche Aufträge bewerben. Wer sich ungerecht behandelt fühlte, konnte rügen und vor die Vergabekammer ziehen. Nachdem der Vorrang des offenen Verfahrens entfallen ist, entfällt auch diese Kontrolle.

Für Dieselskandal, Automobilkartell und Entfall des Vorrang des offenen Verfahrens gilt: Transparenz an der richtigen Stelle hilft Unternehmen, Skandale zu vermeiden und die eigene Wirtschaftlichkeit und Innovationskraft zu fördern – unabhängig vom Medieninteresse.

Einen schönen Sommerurlaub wünscht Ihnen

Johanna Nägelsbach

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